Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Appartementhauses Bracht
1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung
des Appartementhauses gegenüber dem Kunden zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen
sind Vertragsbestandteil. Sie gelten für sämtliche Leistungen
des Hauses, insbesondere für die Überlassung von Appartements.
Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Hat
ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Appartementhaus
gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Haus kann vom Kunden
und/oder von Dritten eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
verlangen.
2. Vertragspartner sind der jeweilige
Eigentümer der Unterkunft und der Gast. Mitarbeiter des Appartementhauses
Bracht treten lediglich als Vermittler im Namen und Auftrag des Eigentümers
auf. Mit Unterzeichnung der Reservierungsbestätigung wird ein ordentlicher
Beherbergungsvertrag geschlossen. Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe
von 20 % der Reisesumme fällig. Rest eine Woche vor Anreise.
3. Jede Unter- oder Weitervermietung
bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hauses.
4. Die Preise bestimmen sich nach
deren Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste. Sind in der
Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss
und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Appartementhaus berechtigt
Preisänderungen vorzunehmen. Bei einer Preiserhöhung von über
5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrage zurückzutreten.
Er hat den Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung des
Hauses über die Preiserhöhung geltend zu machen.
5. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen,
bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären
kann (Reservierung) erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht innerhalb
der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Appartementhaus erklärt wurde. Ist keine Frist
genannt, kann der Rücktritt spätestens 3 Monate vor Beginn der
Leistungserbringung (schriftlich beim
Haus eingehend) erklärt werden.
6. Für gebuchte Leistungen bzw.
durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte
Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert
wird, der nicht oder später erscheint oder früher abreist (§552
BGB). Die ersparten Aufwendungen des Appartementhauses betragen bei Übernachtung
mit oder ohne Frühstück 10%. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
niedrigeren, dem Appartementhaus der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
7. Neben den Hotelleistungen können
dem Kunde, müssen aber nicht, Fremdleistungen vermittelt werden, z.B.
Sportkurse, Kofferservice, Besuch bestimmter Veranstaltungen, etc. Die
Fremdleistungen werden nicht vom Appartementhaus durchgeführt, sondern
von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Für
Leistungsstörungen oder die Durchführbarkeit im Bereich der Fremdleistungen
wird vom Hotel keine Gewähr übernommen und nicht gehaftet. Gehaftet
wird nur für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung,
und hier wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8. a) Das Appartementhaus ist bemüht,
Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte
Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit ebenfalls dieser Sorgfalt
behandelt.
c) Zurückgebliebene Sachen
des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
Das Haus bewahrt die Sachen 3 Monate auf und berechnet dafür eine
angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen sofern ein erkennbarer
Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
d) Jedwede Haftung des Hotels nach
lit. A) bis c) ist ausgeschlossen.
9. Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit,
z.B. für ein Fahrrad, einen Handwagen, einen Kinderwagen, einen Rollstuhl,
Strandutensilien o. ä., sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht
keine Überwachungspflicht durch das Appartementhaus. Jede Haftung
des Hauses ist ausgeschlossen.
Appartementhaus auf Juist
Am Kurplatz
Wilhelmstraße 53
26571 Juist
Telefon: 04935/8080
Telefax: 04935/808621
E-Mail: info @ bracht-juist.de
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