Allgemeine
Geschäftsbedingungen für
das
Appartementhaus Siebeltshörn
auf Juist.
1.) a.) Ein Gastaufnahmevertrag
ist abgeschlossen, wenn nach mündlicher oder schriftlicher Bestellung
eines Appartements durch einen Gast eine Zusage vom Vermieter an den Gast
schriftlich erfolgt ist.
b.) Sollte kurzfristig
die Zustellung nicht mehr möglich sein, gilt auch die Bereitstellung
des Appartements als Auftragsbestätigung.
c.) Jede Unter-
oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hauses.
2.) a.) Der Abschluß
des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
b.)
Vertragsauflösungen
können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgen.
c.) Für
angemietete Ferienwohnungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen,
wennder Gast nicht oder später erscheint oder früher abreist
(§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen betragen bei Ferienwohnungen
10% des vereinbarten Preises. Dem Gast bleibt der Nachweis eines
niedrigeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Der
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen
- auf der Juister Vermieter-Website von www.besser-juist.de
steht dem Gast ein Online-Formular der Hanse-Merkur-Versicherung
zur Verfügung.
d.) Im
Falle höherer Gewalt (Brand o.ä.) oder sonstiger vom Haus
Siebeltshörn nicht zu vertretender Hinderungsgründe,
behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
ohne das dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz zusteht.
d.) Der Vermieter
ist gehalten nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben. Entsprechend der möglichen Weitervermietung
reduziert sich die Ausfallzahlung des Gastes um die Tage, an denen die
bestellte Ferienwohnung weitervermietet werden konnte.
5.) Die Preise für die
Unterbringung bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
gültigen Preisliste. Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Veröffentlichte Preislisten
im Internet verstehen sich als Preisangabe auf der Basis von mindestens
5 Übernachtungen. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer sind Aufpreise
möglich.
6.) Die Ferienwohnung wird am Anreisetag
ab spätestens 16.00 Uhr bereitgestellt und muss am Abreisetag
bis 10:00 Uhr geräumt sein.
7.) Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit,
z.B. für ein Fahrrad, Strandutensilien o.ä., sei es drinnen oder
draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht
durch das Haus Siebeltshörn .
8.) Für Beschädigungen
oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der
Kunde dem Haus, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hauses
liegt.
9.) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch
auf die Bereitstellung einer bestimmte Ferienwohnung. Sollte dieses in
der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht mehr verfügbar sein,
ist das Haus Siebeltshörn
verpflichtet,
sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen.
10.) Erfüllungsort für
beide Seiten ist 26571 Juist. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand
ist Norden/Ostfr..
11.) Abweichende Vereinbarungen
oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages- einschließlich der Geschäftsbedingungen
- unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
Anschrift und Kontakt:
Familie
Ernst Brunßen, Carl-Stegmann-Straße 8 - 26571 Juist, Tel.
04935-914940 |