JuistFerien
                          |JuistImmobilien | Vermittlungsagentur JUISTFERIEN | Siedlung 15 | 26571 Juist | Tel: 04935-1272 |
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Vermietbestimmungen

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JuistFerien Ferienwohnungen Vermittlung und Vermietung
Ihre Ansprechpartnerin:
Nandya Lehniger-Barels
Telefon: ++49 +4935-1272
Faxanschluss:++49 +4935-1878
Siedlung 15
26571 JUIST

§ 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald eine Wohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder bereitgestellt worden ist.

§ 2.Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

§ 3.Der Gast billigt ein, dass die Agentur JUISTFERIEN seine Anschrift für spätere anderweitige Informationen verwenden darf, es sei denn, der Gast hat dies schriftlich ausdrücklich z.B. bei der Bestellung, untersagt. Die Agentur JUISTFERIEN verpflichtet sich, die Gast-Adressen nicht an Dritte weiter zu geben.

§ 4.Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

§ 5.Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder den betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen (Einsparungen).
Die Einsparungen betragen bis zu
10 % des Preises bei Ferienwohnungen.
Der Nachweis eines niedrigeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall bleibt dem Vermieter vorbehalten.

§ 6.Änderungen bzw. Stornierungen sind unverzüglich telefonisch wie schriftlich mitzuteilen.
§ 7. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle so gering wie möglich zu halten.
§ 7. b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
§ 8.Die angegebenen Preise verstehen sich incl. Mehrwertsteuer und gelten solange keine Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in Bezug auf die Mehrwertsteuer eintreten. Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderungen.
§ 9.Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 16.30 h zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 9.30 h zu verlassen.
§ 10.Bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Tagen ist der Vermieter berechtigt einen Aufpreis pro Person zu verlangen.

§ 11.Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Wird nicht direkt oder z. B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein ist der Vertragspartner nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz sind daher ausgeschlossen soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 537 BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

§ 12.Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.

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Wir empfehlen, bei Buchungen von längeren Urlaubsaufenthalt eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. (Sie können nach unserer Buchungsbestätigung online eine entsprechende Versicherung auf unserer Website abschliessen - siehe in der Linkleiste - unter
                   "Reise-Infos, 3.Link"!)